Schreibtisch bereit für Home-Office während der Corona-Krise

Corona-Krise: So stellen Sie Ihre Rechtsabteilung gut auf

März 2020
By Axiom Law

Die Arbeit von Rechtsabteilungen wird in Zeiten der Krise nicht weniger. Im Gegenteil. Mögliche Rechtsstreitigkeiten drohen, Home-Office-Lösungen müssen juristisch begleitet werden. Axiom kann helfen.

„Aktuell ändert sich die Situation von Unternehmen und ihren Mitarbeitern fast täglich“, sagt Daniel Biene, General Manager von Axiom Deutschland und Schweiz. „Während manche Unternehmenszweige schließen, arbeiten Teile der Belegschaft im Home-Office weiter – mit allen Herausforderungen, die das mit sich bringt.“

Klar ist: Die Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft sind in ihrer Gänze noch nicht abzusehen. Dass aber die aktuellen Entwicklungen rechtliche Konsequenzen haben werden und bereits haben, ist ein Fakt.

Axiom hat eine Checkliste für Rechtsabteilungen aufgestellt, mit aktuellen und künftigen Aufgaben in der Corona-Krise. Die Liste soll dabei helfen, den Überblick zu bewahren und die anfallenden Aufgaben besser zu strukturieren.

Axiom bietet Rechtsabteilungen dank 20-jähriger Erfahrung mit der Entsendung von Interims-Anwälten und der juristischen Tätigkeit über Home-Office und Remote-Arbeit jederzeit praktische Unterstützung an.

Diese Aufgaben fallen für Rechtsabteilungen in Zeiten der Corona-Krise an:

  1. Corona-Notfall-Pläne für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erstellen:
    Rechtsabteilungen sollten sich und ihr Team auf mögliche Ausgangssperren und einen erhöhten Krankheitsstand vorbereiten und andere Abteilungen bei den rechtlichen Aspekten solcher Notfallpläne unterstützen.

    Dazu gehören beispielsweise datenschutzrechtliche Aspekte, etwa weil zusätzlich die privaten Rufnummern abgefragt werden, damit alle Mitarbeiter jederzeit erreichbar sind. Das kann notwendig sein, um sie über geänderte Arbeitszeiten, Home-Office-Regelungen oder Quarantäne-Maßnahmen zu informieren.

  1. Datenschutz und Home-Office-Regelungen überprüfen und anpassen:
    Der plötzliche Wechsel ins Home-Office sollte arbeitsrechtlich und bezüglich Datenschutz und Cyber-Sicherheit abgesichert sein. Natürlich gelten alle Datenschutz-Regelungen bezüglich Kunden-Daten im Home-Office genauso wie im Firmen-Büro.

    Genauso gelten grundsätzlich die Arbeitszeiten wie im normalen Büroalltag. Allerdings kann es aufgrund der neuen Situation, etwa durch eine erforderliche Kinderbetreuung, zu Zeitverschiebungen bei der Verfügbarkeit der Mitarbeiter etwa in die Abendstunden kommen. Es empfiehlt sich, dass Arbeitgeber und Mitarbeiter sich entsprechend abstimmen. Natürlich sollten Kunden und Kollegen über verschobene Verfügbarkeiten auf dem Laufenden gehalten werden.

    Wichtig: Nach deutschem Arbeitsrecht ist es ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrates und vorherige ausführliche Information der Mitarbeiter nicht zulässig, Tools einzusetzen, um etwa die Arbeitszeit im Home-Office zu überprüfen. Mehr denn je, ist aktuell ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer essenziell.

  1. Flexibilität in der Krise zeigen:
    Die aktuelle Situation verlangt Unternehmen und Mitarbeitern einiges ab. Innerhalb von Tagen muss teilweise der Geschäftsbetrieb von offline auf online umgestellt werden. Großraumbüros werden geräumt, die Arbeit ins Home-Office verlagert. Das alles bei gleichzeitigen Schul- und Kita-Schließungen.

    Rechtsabteilungen sollten dazu beitragen, flexible Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen und in enger Absprache mit der Personalabteilung gerade Eltern zu unterstützen, etwa indem sie zusätzlichen unbezahlten Urlaub nehmen dürfen oder von einer ständigen telefonischen Erreichbarkeit befreit werden.

  1. Handels- und Dienstleistungsverträge überprüfen und anpassen:
    Vor allem im Hinblick auf Klauseln, die sich auf die Rechtsfolgen von höherer Gewalt und Pandemien beziehen. Hier sind speziell kleinere Unternehmen gefragt, da von Großunternehmen und Konzernen verwendete Verträge bereits Höhere-Gewalt-Klauseln enthalten.

    Hinsichtlich der weltweiten Auswirkungen von Corona ist aktuell nicht zu erwarten, dass Unternehmen sich bezüglich der Frage streiten, ob es sich bei der aktuellen Situation tatsächlich um höhere Gewalt handelt.

  1. Interne und externe Kommunikation überprüfen und anpassen:
    Kunden, Zulieferer, Mitarbeiter und Dienstleister müssen auf dem aktuellen Stand gehalten werden, etwa wenn es darum geht, ob Aufträge ausgeführt werden können oder nicht – diese Kommunikation sollte rechtssicher gestaltet werden.

    Natürlich handelt es sich aktuell um eine Ausnahmesituation – trotzdem ist es gerade in Zeiten von Ausgangssperren ärgerlich, wenn Zulieferer und Dienstleister plötzlich vor verschlossenen Türen stehen, ohne darüber informiert worden zu sein. Noch schlimmer, wenn das die eigenen Mitarbeiter trifft. Deshalb ist Kommunikation gerade in der aktuellen Krisen-Lage besonders wichtig und sollte regelmäßig überprüft und angepasst werden.
  1. Die täglichen Aufgaben weiter erledigen:
    Auch in der Corona-Krise müssen die üblichen Aufgaben weiterhin erledigt werden. Eine Priorisierung der wichtigsten Aufgaben hilft dabei, den Überblick zu erhalten.

 

Wie Axiom Rechtsabteilungen unterstützen kann

Axiom ist seit 20 Jahren darauf spezialisiert, Inhouse-Rechtsabteilungen mit spezialisierten Juristen zu unterstützen. Das Besondere: Bei Axiom-Juristen handelt es sich um hochqualifizierte Juristen, die das Arbeiten in Rechtsabteilungen aus dem Effeff kennen.

Das bedeutet: Sie können sofort loslegen und müssen nicht langwierig eingearbeitet werden. „Durch unsere große Erfahrung mit Projekt- und Remote-Arbeit sind unsere Juristen in der aktuellen Situation besonders geeignet, um die Arbeitslast von Rechtsabteilungen zu senken“, so Daniel Biene.  

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