Datenschutz im Unternehmen: Grundlagen, Anforderungen & Tipps
Juli 2025
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Axiom Law

Datenschutz im Unternehmen ist essenziell für den verantwortungsvollen und rechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten. Diese finden sich von der Kundenbetreuung über das Marketing bis zur Mitarbeiterverwaltung in vielen Geschäftsbereichen wieder. Genau das macht einen strategischen Datenschutz für Unternehmen so wichtig. Wir geben Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen und praktische Tipps zur Umsetzung.
Warum ist Datenschutz im Unternehmen wichtig?
Der Schutz personenbezogener Daten ist sowohl in Deutschland als auch auf europäischer Ebene ein Grundrecht. Unternehmen verarbeiten täglich sensible Informationen über Kund*innen, Mitarbeitende oder Geschäftspartner*innen. Effizienter Datenschutz sorgt dafür, dass diese Daten sicher bleiben – sowohl rechtlich als auch technisch.
Verstöße können nicht nur teuer werden, sondern auch das Vertrauen der Betroffenen beschädigen. Datenschutz und Datensicherheit im Unternehmen garantieren also nicht nur die notwendige Compliance, sie sind ein Wettbewerbsvorteil.
Rechtliche Grundlagen
In Deutschland definieren die Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es spricht jedem Menschen die Kontrolle über seine persönlichen Daten zu. Auf europäischer Ebene bildet Artikel 8 der EU-Grundrechte-Charta den rechtlichen Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten.
Wichtige Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG)
Gesetzlich stellt die Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) innerhalb der EU einen allgemeinen Ordnungsrahmen zur Verfügung. Die sogenannten Öffnungsklauseln erlauben den nationalen Gesetzgebern, einzelne Details über eigene Regelungen zu definieren. Innerhalb des deutschen Rechts ergänzt das Bundesdatenschutzgesetz (BDGSG) die Vorgaben der DSGVO.
Zusätzlich gelten in Deutschland diverse Spezialregelungen, die den Umgang mit Daten in einem spezifischen Kontext definieren. Das ist beispielsweise im Telemediengesetz (TMG), dem Telekommunikationsgesetz (TKG) oder im Transplantationsgesetz (TPG) der Fall.
Auch internationale Gesetze wie das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) in der Schweiz oder der California Privacy Rights Act (CPRA) zeigen: Datenschutz ist ein globales Thema. Unternehmen, die grenzüberschreitend arbeiten, müssen die jeweiligen Gesetze dementsprechend kennen und einhalten, um Verstöße und Sanktionen zu vermeiden.
Risiken bei Verstößen
Wer Datenschutzvorgaben verletzt, riskiert hohe Bußgelder, Klagen sowie Image- und Vertrauensverlust. Zu den möglichen Konsequenzen zählen:
- DSGVO-Bußgelder bis zu 20 Mio. € oder 4 % des Jahresumsatzes
- Schadensersatzforderungen von Betroffenen
- Abmahnungen durch Wettbewerber
- Reputationsschäden
Deshalb sollten Unternehmen den Datenschutz nicht aufschieben. Mit klaren Prozessen und regelmäßigen Kontrollen lassen sich Risiken minimieren und das Vertrauen stärken.
Datenschutz vs. Datensicherheit
Datenschutz im Unternehmen bezieht sich auf den Schutz personenbezogener Daten – also Informationen, die sich auf natürliche Personen beziehen. Ziel ist es, Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre zu wahren. Der Datenschutz fragt: Darf ich diese Daten verarbeiten?
Datensicherheit dagegen umfasst alle Daten, auch Unternehmensinformationen. Sie dient dem Schutz vor Verlust, Missbrauch oder unbefugtem Zugriff. Während Datenschutz auf gesetzlichen Vorgaben beruht, ist Datensicherheit meist technisch-organisatorisch geprägt. Die Datensicherheit fragt: Wie schütze ich die Daten technisch und organisatorisch vor unbefugtem Zugriff?
Datenschutz vs. Datensicherheit – typische Unterschiede:
Datenschutz |
Datensicherheit |
Schutz personenbezogener Daten |
Schutz aller Daten |
Fokus auf rechtliche Vorgaben |
Fokus auf Technik und Organisation |
Ziel: Wahrung der Privatsphäre |
Ziel: Integrität, Verfügbarkeit |
Maßnahmen: Einwilligungen, Löschfristen |
Maßnahmen: TOMs, Firewalls etc |
Datenschutzanforderungen für Unternehmen
Um den Datenschutz im Unternehmen rechtskonform umzusetzen, sind spezifische Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Unternehmen müssen Prozesse etablieren, die rechtliche Anforderungen an Datenschutz- und Datensicherheitsprinzipien aktiv umsetzen, um Bußgelder und Reputationsschäden zu vermeiden.
Datenminimierung und Zweckbindung
Die Zweckbindung verlangt, dass personenbezogene Daten nur für klar definierte und rechtmäßige Zwecke erhoben und verarbeitet werden. Eine Nutzung darüber hinaus ist nur mit erneuter Einwilligung zulässig. Unternehmen müssen zudem sicherstellen, dass sie Daten nur so lange speichern, wie sie für diesen Zweck erforderlich sind.
Datenminimierung bedeutet, nur so viele personenbezogene Daten zu erheben, wie für einen bestimmten Vorgang wirklich notwendig sind. Regelmäßige Überprüfungen und technische Voreinstellungen helfen, unnötige Datenverarbeitung zu vermeiden und die Sicherheit zu erhöhen.
Einwilligung und Transparenz
Unternehmen dürfen personenbezogene Daten nur verarbeiten, wenn eine rechtliche Grundlage besteht – etwa ein Vertrag oder eine freiwillige, informierte Einwilligung. Diese muss eindeutig dokumentiert sein.
Transparenz bedeutet, dass Betroffene jederzeit nachvollziehen können, welche Daten wofür verwendet werden. Eine klare, verständliche Datenschutzerklärung ist dafür Pflicht. Mitarbeiterschulungen unterstützen zusätzlich die Umsetzung dieser Prinzipien im Unternehmensalltag.
Technische und organisatorische Maßnahmen
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sollen Daten vor Verlust, Missbrauch oder unbefugtem Zugriff schützen. Dazu zählen:
- Genauigkeit & Speicherbegrenzung: Daten müssen korrekt, aktuell und nur so lange gespeichert sein, wie nötig. Automatisierte Prüfungen und Löschkonzepte helfen, fehlerhafte oder veraltete Daten rechtzeitig zu bereinigen.
- Integrität & Vertraulichkeit: Schutz vor unbefugtem Zugriff oder Verlust erfolgt durch Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, Firewalls und regelmäßige Schulungen.
- Verantwortlichkeit: Unternehmen müssen ihre DSGVO-Konformität belegen – etwa durch Datenschutzrichtlinien, Notfallkonzepte, Schulungen und dokumentierte Audits.
Diese Maßnahmen müssen dokumentiert, regelmäßig geprüft und angepasst werden, um wirksam zu bleiben.
Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA)
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) ist verpflichtend, wenn neue Technologien oder Prozesse ein hohes Risiko für die Rechte Betroffener darstellen. Sie dient der Risikoanalyse und hilft, geeignete Schutzmaßnahmen zu definieren.
Eine DPIA prüft unter anderem:
- Notwendigkeit der Verarbeitung
- Mögliche Folgen für Betroffene
- Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Mit DPIAs senken Unternehmen nicht nur Risiken, sondern zeigen auch Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit sensiblen Daten.
Herausforderungen und häufige Fehler
Datenschutz im Unternehmen ist ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Verantwortung. Dennoch kommt es häufig zu Fehlern, die schwerwiegende Folgen haben können. Verstöße gegen die DSGVO sind nicht nur ein Imageproblem, sondern auch teuer. Besonders KMU unterschätzen oft die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit im Unternehmen.
Typische Verstöße und Konsequenzen
In Unternehmen kommt es häufig zu Datenschutzverstößen. Besonders typische Fehler sind:
- Keine gültige Einwilligung vorhanden
- Fehlerhafte Datenschutzerklärungen
- Fehlende Verträge zur Auftragsverarbeitung
- Unzureichende technische Maßnahmen
- Mangelnde Umsetzung von Betroffenenrechten
All diese Verstöße können empfindliche Bußgelder zur Folge haben – bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes. Auch strafrechtliche Konsequenzen bei vorsätzlichem Datenmissbrauch sind möglich. Datenschutz im Unternehmen ist daher kein „Nice-to-have“, sondern eine gesetzliche Pflicht, deren Nichteinhaltung rechtliche, wirtschaftliche und imagebezogene Folgen haben kann.
Datenschutz in KMU
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind oft besonders unsicher, welche Datenschutzpflichten sie konkret betreffen. Doch die DSGVO gilt unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden. Auch kleine Unternehmen unterliegen ihren Anforderungen. Datenschutz für Unternehmen bedeutet also auch für KMU: Klar strukturieren, dokumentieren und regelmäßig anpassen, um Risiken zu minimieren und das Vertrauen aufrecht zu erhalten.
Tipps zur Risikovermeidung
Wer Datenschutz im Unternehmen aktiv angeht, kann viele Risiken vermeiden. Wichtig ist ein Mix aus organisatorischen und technischen Maßnahmen:
- Mitarbeitende sensibilisieren
- Daten nur im notwendigen Maß speichern
- Geräte und Netzwerke absichern
- Verschlüsselung nutzen
- Richtlinien für die Nutzung eigener Geräte festlegen
- Drittanbieter sorgfältig prüfen
- Regelmäßig Backups und Updates durchführen
Auch eine klare Dokumentation und ein Reaktionsplan bei Datenschutzvorfällen helfen, vorbereitet zu sein. So lassen sich Datenschutz und Datensicherheit im Unternehmen gezielt stärken – und teure Verstöße vermeiden.
Wie Projektjurist*innen unterstützen können
Der Datenschutz stellt Unternehmen vor immer größere Herausforderungen. Ob wegen neuer Gesetze, steigender Haftungsrisiken oder wachsender Datenmengen – oft reichen die Kapazitäten der internen Rechtsabteilung nicht aus. Hier kommen die Projektjurist*innen von Axiom ins Spiel. Sie bieten genau dann flexible und sofort einsatzbereite Unterstützung, wenn Sie sie brauchen.
Ob beim Aufbau eines wirksamen Datenschutzmanagements, der Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen, AV-Verträgen oder der Begleitung von Behördenkommunikation: Unsere erfahrenen Jurist*innen bringen nicht nur viel Fachwissen mit, sondern denken unternehmerisch und arbeiten eng mit Ihren Teams zusammen.
Axiom überzeugt durch:
- Flexible Laufzeiten, die sich an Ihren Bedarf anpassen
- Engen Austausch mit Ihrem Team für eine praxisnahe Umsetzung
- Höchste Qualitätsstandards, die 90 % unserer Kund*innen mindestens gleichwertig mit klassischen Kanzleien bewerten
Mit dieser Kombination aus Kompetenz und Flexibilität sorgen unsere Projektjurist*innen dafür, dass Datenschutz in Ihrem Unternehmen nicht nur rechtssicher, sondern auch pragmatisch umgesetzt wird.
Fazit
Datenschutz im Unternehmen ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Mit der digitalen Transformation steigen die Anforderungen – ebenso wie die Bedrohungen durch Datenmissbrauch. Unternehmen müssen Datenschutz und Datensicherheit als strategische Aufgabe begreifen, technische Maßnahmen umsetzen und ihre Mitarbeitenden schulen. Die Projektjurist*innen von Axiom können dabei wertvolle Unterstützung leisten. Wer frühzeitig handelt und Datenschutz im Unternehmen strukturiert integriert, schützt nicht nur sensible Daten, sondern auch die Zukunft des eigenen Geschäfts.
FAQs
1. Welche Pflichten haben Unternehmen beim Datenschutz?
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten rechtskonform zu verarbeiten. Dazu zählen u. a. die Information der betroffenen Personen, die Erfüllung von Auskunfts-, Löschungs- und Berichtigungsansprüchen sowie die Umsetzung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen. Auch ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitungsverträge und ggf. ein Datenschutzbeauftragter sind erforderlich.
2. Was ist der Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit im Unternehmen?
Datenschutz bezieht sich auf die rechtlichen Anforderungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten – wer darf was verarbeiten und warum? Datensicherheit hingegen umfasst Maßnahmen wie Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und Firewalls, die vor Datenverlust, Manipulation oder unbefugtem Zugriff schützen. Beide Komponenten sind eng miteinander verknüpft und müssen gemeinsam betrachtet werden.
3. Welche Strafen drohen bei Datenschutzverstößen?
Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen erhebliche Bußgelder – bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Darüber hinaus können auch strafrechtliche Konsequenzen oder zivilrechtliche Schadensersatzforderungen folgen. Insbesondere der Missbrauch sensibler Daten oder der Verstoß gegen Betroffenenrechte wird streng geahndet.
4. Welche Rolle spielt die DSGVO im Unternehmensdatenschutz?
Die DSGVO bildet den verbindlichen rechtlichen Rahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten in der EU. Sie gilt für Unternehmen jeder Größe und verpflichtet zur Transparenz, Datensparsamkeit, Rechenschaftspflicht und zu einem hohen Maß an technischer Absicherung. Die Einhaltung der DSGVO ist nicht nur Pflicht, sondern auch ein Vertrauensfaktor für Kund*innen und Geschäftspartner*innen.
5. Wie können Unternehmen Datenschutz effektiv umsetzen?
Datenschutz erfordert klare Prozesse, strukturierte Dokumentation und kontinuierliche Überprüfung aller Datenflüsse. Unternehmen müssen Datenschutz als strategische Aufgabe begreifen – nicht nur als Pflicht. Axiom bietet hier praxisorientierte Unterstützung:
- Unsere Projektjurist*innen analysieren bestehende Datenschutzmaßnahmen.
- Sie erstellen und pflegen notwendige Dokumente wie VVTs, AV-Verträge oder Datenschutz-Folgenabschätzungen.
- Sie schulen Mitarbeitende, begleiten Audits und übernehmen die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.
- Auch bei neuen Technologien wie KI oder Cloud-Diensten stellen wir sicher, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
Mit Axiom als Partner erhalten Unternehmen sofort einsetzbare Datenschutzexpertise – skalierbar, effizient und rechtssicher.
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Axiom Law
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